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Hier gilt das virtuelle
Hausrecht (vgl. OLG Köln, 25.08.2000 - Az. 19U2/00)!
In Ausübung dieses Rechtes wird allen Juristen (Rechtsanwälte, Richter, usw),
Behörden, insbesondere Ämtern, juristischen Personen öffentlichen Rechts, in
dieser Weise beliehenen Personen und Anstalten öffentlichen Rechts, der Zutritt
zu der Seite ausdrücklich untersagt !
Ohne Rücksicht auf den Grund des Besuches...